Für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen oder demenzielle Veränderungen) hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2002 Verbesserungen bei der häuslichen Versorgung eingeführt.
Solche Pflegebedürftige können zusätzlich und unabhängig zum Pflegeld für Betreuungsleistungen von der Pflegekasse eine Kostenerstattung erhalten. Der Betreuungsbetrag liegt seit dem 01.07.2008 bei 100,00 € monatlich (Grundbetrag) bis 200,00 € monatlich (erhöhter Betrag), daraus ergibt sich eine jährliche Leistung von 1.200,00 € bis 2.400,00 €.
Der MDK prüft in seinem Gutachten, ob ein genereller Anspruch besteht bzw. ein Grund- oder erhöhter Betrag gewährt werden kann.
Diese Leistungen sind für Aufwendungen vorgesehen wie z. B. Tages oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, allgemeine Anleitung und Betreuung. Dabei handelt es sich nicht um Leistungen für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
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