Unsere Haushaltshilfen sind für Sie da ...

Haushaltshilfe können Sie erhalten, wenn ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung, Kur, Rehabilitation oder häuslicher Krankenpflege die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Vorausgesetzt wird aber, daß im Haushalt mind. ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Rufen Sie uns an, wir informieren und beraten Sie gerne unter 0 22 36 - 94 94 74.