Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG)
Langtext: Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege vom 09.09.2001

Nach dem am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) sind ambulante Pflegedienste verpflichtet, ein umfassendes, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen, das in regelmäßigen Abständen geprüft wird.

Kernziele des Gesetzes sind die Sicherung und die Weiterentwicklung der Pflegequalität und die Stärkung der Verbraucherrechte.

Ein wesentliches Kernanliegen des Gesetzes besteht darin, den Pflegeeinrichtungen und ihren Verbänden, Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Primärverantwortung für die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen wirksam wahrnehmen können. Dies setzt insbesondere voraus, dass in den Vereinbarungen mit den Kostenträgern der jeweils erforderliche personelle Aufwand gebührend berücksichtigt wird. Hierzu werden für jede Pflegeeinrichtung Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie auf Landesebene Personalrichtwertvereinbarungen als genereller Orientierungsmaßstab eingeführt.

Mehr Informationen zum Pflegequalitätssicherungsgesetz finden Sie unter
http://www.bmg.bund.de