Als Pflegebedürftiger können Sie selbst darüber entscheiden, wie und wer Sie pflegt. Sie haben die Wahl zwischen a.) Sachleistungen, darunter versteht man die Hilfe von Fachkräften, z. B. die unseres ambulanten Pflegedienstes, oder b.) Pflegegeld, mit dem der Pflegebedürftige selbst seine erforderliche Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch z. B. einen pflegenden Angehörigen sicherstellt.

Der Pflegebedürftige hat die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld zu wählen. Diese Option ermöglicht es dem Pflegebedürftigen mit seinen pflegenden Angehörigen, die Hilfe die er benötigt, auf seine ganz persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Wenn der Pflegebedürftige seine ihm zustehenden Sachleistungen nur teilweise in Anspruch nimmt, erhalten die pflegenden Angehörigen anteilig je nach vorliegender Pflegestufe ein Pflegegeld.

Beispiel:
Ein Versicherter der Pflegestufe II hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 980,- € oder ein monatliches Pflegegeld von 420,- €. Werden in einem Monat Leistungen unseres Pflegedienstes in Höhe von 450,- € (46 % von 980,- €) beansprucht, verbleibt für die selbst sichergestellte Pflege nun ein anteiliges Pflegegeld von der Pflegekasse in Höhe von 226,80 € (54% von 420,- €).

Wir beraten Sie gerne und ausführlich unter 0 22 36 - 94 94 74.